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BFH Urteil v. - IX R 1/92

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger ist Eigentümer einer Dreizimmerwohnung. Er hat in den Streitjahren 1983 und 1984 diese Eigentumswohnung (Wohnfläche 76 qm) mit schriftlichem Mietvertrag zu einem Quadratmeterpreis von 4 DM (monatliche Kaltmiete: 304 DM) an seine Tochter vermietet. Dieser Mietzins lag im Jahre 1983 um 40,12 v. H. und im Jahre 1984 um 45,21 v. H. unter dem ortsüblichen Mietzins laut Mietspiegel von 6,68 DM pro qm (1983) bzw. von 7,30 DM pro qm (1984).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 523
BFH/NV 1993 S. 523 Nr. 9
TAAAB-33115

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