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BFH Urteil v. - IX R 305/87

Der Kläger war von 1980 bis zum Verkauf am 6. Oktober 1983 zusammen mit seiner damaligen Ehefrau Eigentümer eines Einfamilienhauses. Am 19. Oktober 1983 erwarb er eine Eigentumswohnung. Seit dem 19. November 1983 lebten die Eheleute getrennt. 1984 wurde die Ehe geschieden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 594
BFH/NV 1992 S. 594 Nr. 9
IAAAB-33123

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