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BFH Beschluss v. - V B 204/91

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) vermietete und verkaufte Grundstücke. Da er auf die Steuerfreiheit der Mietumsätze und der Grundstückslieferungen verzichtet hatte, führte er insoweit steuerpflichtige Umsätze aus.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 70
BFH/NV 1994 S. 70 Nr. 2
YAAAB-33161

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