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BFH Beschluss v. - V B 9/92

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der . . . GmbH (Gemeinschuldnerin). Diese hatte vor Konkurseröffnung zur Sicherung von Krediten der Kreditgeberin (Sicherungsnehmerin) Sachen übereignet. Die Sicherungsnehmerin meldete ihre Forderungen gegen die Gemeinschuldnerin zunächst in vollem Umfang zur Konkurstabelle an.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 846
BFH/NV 1992 S. 846 Nr. 12
WAAAB-33208

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