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BFH Beschluss v. - VII B 111/92

Der im Februar 1971 geborene Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) beteiligte sich im Vertrage vom Januar 1989 zusammen mit A, B und C an der Gründung einer GmbH, die lt. Gesellschaftsvertrag die Firma A + C GmbH tragen sollte. In der Gewerbeanmeldung bei der Stadt D ist als Datum des Beginns der Tätigkeit der März 1989 angegeben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 398
BFH/NV 1994 S. 398 Nr. 6
GAAAB-33222

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