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BFH Beschluss v. - VII B 124/92

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist angestellter Fahrer. Bei einer Treibstoffkontrolle wurde im Tank des vom Kläger gefahrenen Firmen-LKW gekennzeichnetes Mineralöl festgestellt. Das beklagte Hauptzollamt (HZA) erließ deswegen gegen den Kläger einen Mineralölsteuerbescheid in Höhe von 44,10 DM. Als zu versteuernde Menge wurde dabei das Fassungsvermögen des Hauptbehälters zugrunde gelegt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 388
BFH/NV 1993 S. 388 Nr. 6
YAAAB-33229

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