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BFH Beschluss v. - VIII B 151/90

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Darlehensverträge mit steuerlicher Wirkung anzuerkennen sind und ob die Darlehensforderungen zum Betriebsvermögen der KG oder zum Privatvermögen der Gesellschafter gehören.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 616
BFH/NV 1992 S. 616 Nr. 9
XAAAB-33290

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