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BFH Urteil v. - VIII R 90/89

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einer Einlage von 24000 DM (48 v.H. des Stammkapitals). Im Juli 1986 gewährte der Kläger der GmbH ein Darlehen in Höhe von 50000 DM, das mit 5,5 v.H. verzinst und zum 30. Juli 1987 zurückgezahlt werden sollte. Die Darlehensaufnahme war notwendig, um finanzielle Schwierigkeiten der GmbH zu überwinden. Auch die anderen Gesellschafter gewährten der GmbH Darlehen in gleicher Höhe.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 158
BFH/NV 1993 S. 159 Nr. 3
GAAAB-33329

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