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BFH Beschluss v. - VII S 13/92

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Antragstellers gegen mehrere Pfändungs- und Einziehungsverfügungen des Finanzamts betreffend die Bankkonten des Antragstellers mangels Durchführung von außergerichtlichen Vorverfahren (§ 44 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) als unzulässig abgewiesen. Der Antragsteller beantragt, ihm zum Zwecke der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das FG-Urteil Prozeßkostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 262
BFH/NV 1993 S. 262 Nr. 4
IAAAB-33405

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