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BFH Urteil v. - VI R 148/89

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Diplom-Ingenieur, der bei einem Hoch- und Tiefbauunternehmen als Bauführer beschäftigt war. Er war mit der Planung, Durchführung und Abwicklung von umfangreichen Bauvorhaben befaßt und hatte dabei auch Aufgaben im Bereich der Fertigungsplanung, der Organisation, der Kalkulation, der Materialwirtschaft und der Arbeitskontrolle zu erfüllen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 15
BFH/NV 1993 S. 15 Nr. 1
KAAAB-33426

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