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BFH Urteil v. - VI R 9/89

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war im Streitjahr als Lehrerin (u. a. mit dem Fach katholische Religionslehre) an einer Grundschule tätig. Unter den an der Schule unterrichteten Kindern war nach Angaben der Klägerin ein Anteil von . . . v. H. türkischer Herkunft, unter den Kindern ihrer Klasse ein Anteil von . . . v. H. (etwa 1/5).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 730
BFH/NV 1992 S. 730 Nr. 11
HAAAB-33453

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