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BFH Urteil v. - V R 135/89

Der Kläger und Revisionskläger zu 1. (A, Kläger zu 1.) war Komplementär der Firma X KG in Z (KG). Kommanditistin war die am 19. Juli 1982 verstorbene T, die von den Klägern und Revisionsklägern zu 2. und 3. (Kläger zu 2. und 3.) beerbt wurde. Kommanditist war außerdem U, der gemäß Gesellschafterbeschluß vom 21. April 1972 aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 354
BFH/NV 1994 S. 354 Nr. 5
KAAAB-33465

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