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BFH Urteil v. - V R 56/87

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ließ in den Streitjahren 1980 und 1981 ihre Arbeitnehmer durch Busunternehmen im genehmigten Linienverkehr von der Wohnung zur Arbeitsstätte und wieder zurück befördern. Für die Beförderung berechnete sie ihren Arbeitnehmern Fahrtkosten, die nur einen Teil der ihr entstandenen Kosten deckten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 845
BFH/NV 1992 S. 845 Nr. 12
FAAAB-33497

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