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BFH Urteil v. - V R 66/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb vom ... bis ... 1980 eine gepachtete Gastwirtschaft. Nach dem entsprechenden Pachtvertrag sollte das am ... 1980 beginnende Pachtverhältnis am 31. Dezember 1989 enden, wobei eine jahresweise Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen war (§ 9). Die im Pachtvertrag geregelte Übernahme des Inventars durch den Kläger (§ 15) geschah durch Kaufvertrag vom ... 1979 zum Preis von ... DM zuzüglich Mehrwertsteuer.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 343
BFH/NV 1995 S. 343 Nr. 4
MAAAB-33502

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