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BFH Urteil v. - V R 82/85

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) streitet jetzt noch mit dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -), ob sie für 1973 als Organträgerin zur Umsatzsteuer herangezogen werden darf.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 63
BFH/NV 1993 S. 63 Nr. 1
LAAAB-33511

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