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BFH Beschluss v. - X B 26/92

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhob - vertreten durch seinen Steuerberater X - Klage gegen den Gewerbesteuermeßbescheid 1981 (Az. des Finanzgerichts - FG -: I . . .). Die vom Kläger unterzeichnete Vollmacht ermächtigte Steuerberater X "im Az. I . . ." für den Kläger zu handeln. Den vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) geänderten Gewerbesteuermeßbescheid 1981 machte Steuerberater X zum Gegenstand des Verfahrens (§ 68 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). Mit Schreiben vom 13. Dezember 1991 teilte er dem FG mit:

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 622
BFH/NV 1992 S. 622 Nr. 9
CAAAB-33540

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