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BFH Beschluss v. - XI S 19/91

Die Antragsteller sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Anstragsteller unterhielt einen Gewerbebetrieb. Eine zunächst für die Veranlagungszeiträume 1980 bis 1982 angeordnete Außenprüfung wurde auf die Veranlagungszeiträume 1971 bis 1979 erweitert. Nach Auffassung des Prüfers ergaben sich ungeklärte Vermögenszuwächse, die zu Hinzuschätzungen führten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 641
BFH/NV 1992 S. 641 Nr. 10
UAAAB-33586

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