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BFH Urteil v. - X R 48/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden im Streitjahr 1987 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind Eigentümer eines Mietwohngrundstücks, in dem sie eine Wohnung selbst nutzen. Bis auf die Erdgeschoßwohnung sind die anderen Wohnungen fremdvermietet. Die Erdgeschoßwohnung bewohnen die früheren Eigentümer, die Eltern der Klägerin, in Ausübung eines Wohnrechts, das ihnen im Zuge der Übertragung des Grundstücks mit notariellem Vertrag eingeräumt worden ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 10
BFH/NV 1993 S. 10 Nr. 1
XAAAB-33614

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