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BFH Beschluss v. - X S 13/92

Die Kläger, Revisionsbeklagten und Antragsteller (Antragsteller) begehren einstweiligen Rechtsschutz für das Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen i.S. des § 17 Abs. 2 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 242
BFH/NV 1993 S. 242 Nr. 4
MAAAB-33622

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