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BFH Beschluss v. - II R 123/91

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im Jahre 1975 verstorbenen Vaters. Wegen Nichtabgabe der Erbschaftsteuererklärung schätzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) die Besteuerungsgrundlagen und setzte - zuletzt mit Änderungsbescheid vom 18. April 1983 - die Erbschaftsteuer fest.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 46
BFH/NV 1994 S. 46 Nr. 1
AAAAB-33746

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