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BFH Urteil v. - II R 127/89

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wird als GmbH & Co. KG (KG) betrieben. Zuvor war sie eine Aktiengesellschaft (AG). Geschäftsführerin ist die Z-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 493
BFH/NV 1994 S. 493 Nr. 7
KAAAB-33747

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