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BFH Beschluss v. - II S 20/93

Der Antragsteller hatte Klage in einer Grunderwerbsteuersache erhoben. Mit Beschluß vom 27. August 1992 ging das Finanzgericht (FG) davon aus, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt sei, und erließ lediglich eine Kostenentscheidung, mit der es die Kosten des Verfahrens dem Beklagten auferlegte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 654
BFH/NV 1994 S. 654 Nr. 9
VAAAB-33791

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