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BFH Urteil v. - I R 27/93

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, wurde 1982 gegründet und 1983 ins Handelsregister eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Errichtung von Wohn- und Geschäftsbauten sowie die Baubetreuung. Gesellschafter zu 90% und alleiniger von § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befreiter Geschäftsführer der Klägerin war S. S betrieb daneben ein Architekturbüro.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 413
BFH/NV 1994 S. 413 Nr. 6
QAAAB-33800

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