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BFH Beschluss v. - I R 91/92

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für die Streitjahre ermittelte er seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 44
BFH/NV 1994 S. 44 Nr. 1
HAAAB-33816

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