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BFH Urteil v. - IV R 121/91

Nach dem Ableben des X im März 1984, der einen Gewerbebetrieb unterhalten hatte, führten seine Ehefrau und Tochter, die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen), als Erben zu je 1/2 den Betrieb in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) fort. Auftraggeber des Einzelunternehmens waren zu einem erheblichen Teil die öffentliche Hand sowie private Großkunden gewesen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 525
BFH/NV 1993 S. 525 Nr. 9
TAAAB-33851

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