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BFH Beschluss v. - IX B 167/92

Die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Gesellschafterin der A/B Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) und der B GdbR, die ihrerseits neben anderen Beteiligte der Bauherrengemeinschaft C sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 378
BFH/NV 1994 S. 378 Nr. 6
EAAAB-33882

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