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BFH Beschluss v. - IX E 3/92

Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Erinnerungsführer) war an einer Bauherrengemeinschaft beteiligt. Im Dezember 1987 erhob er gegen das zuständige Finanzamt (FA) Klage und beantragte u.a. die Aufhebung der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte der Bauherrengemeinschaft für die Jahre 1980 bis 1982 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung insoweit, als das FA "weitergehende Anträge des Klägers zur Verlustfeststellung zurückgewiesen" habe.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 378
BFH/NV 1993 S. 378 Nr. 6
NAAAB-33892

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