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BFH Urteil v. - IX R 10/90

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb gemeinsam mit ihrem früheren Ehemann im Jahre 1978 u.a. eine Eigentumswohnung zu je 1/2 Miteigentumsanteil. Mit notarielle beurkundetem Vertrag vom 3. August 1982 erwarb die Klägerin den Miteigentumsanteil ihres früheren Ehemanns an der seit 1981 von ihr allein genutzten Wohnung hinzu. Am 16. August 1982 wurde die Ehe der seit Ende 1981 dauernd getrennt lebenden Eheleute geschieden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 92
BFH/NV 1994 S. 92 Nr. 2
RAAAB-33895

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