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BFH Urteil v. - IX R 132/88

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Eigentümer eines Grundstücks in A und eines weiteren in B. Das Gebäude in B wurde 1976 abgerissen, während das Gebäude in A als Ruine ungenutzt blieb.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 646
BFH/NV 1993 S. 646 Nr. 11
FAAAB-33899

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