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BFH Beschluss v. - V B 163/92

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage, mit der der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die Berücksichtigung von Vorsteuer beträgen aus Rechnungen über die Her- stellung einer an einen gewerblichen Zwischenmieter vermieteten Eigentumswohnung begehrte, abgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 310
BFH/NV 1995 S. 310 Nr. 4
MAAAB-33969

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