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BFH Beschluss v. - V B 164/92

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erstreben die Zulassung der Revision gegen das ihre Klage abweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) in einer Zwischenvermietungssache. Sie haben ein Einfamilienhaus nach dem Konkurs des ersten gewerblichen Zwischenmieters an einen anderen gewerblichen Zwischenmieter vermietet. Das FG schloß sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an und beurteilte den Verzicht auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze als unwirkam, weil ein Mißbrauch von Gestaltungen des Rechts (§ 42 der Abgabenordnung - AO 1977 -) vorliege.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 511
BFH/NV 1994 S. 511 Nr. 7
JAAAB-33970

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