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BFH Beschluss v. - V B 23/92

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) errichtete in den Jahren 1988 und 1989 auf einem eigenen Grundstück in X eine Tennishalle mit . . . Spielplätzen, einem Restaurant und einem kleinen Verkaufsgeschäft für Tennisartikel sowie ein Bürogebäude und eine angrenzende Lagerhalle. Das Bürogebäude, die Lagerhalle und das Restaurant wurden an andere Unternehmen vermietet. Die Tennishalle betrieb die Antragstellerin selbst.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 696
BFH/NV 1993 S. 696 Nr. 11
UAAAB-33988

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