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BFH Beschluss v. - V B 63/93

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Umsätze aus einem Saunabetrieb, der einem Sportstudio angeschlossen ist, nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 ermäßigt zu besteuern sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 667
BFH/NV 1994 S. 667 Nr. 9
TAAAB-34006

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