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BFH Beschluss v. - V B 72/93

Die Beteiligten streiten hinsichtlich der Bestimmung der Tierbestände gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1973/1980) darüber, ob der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) in den Streitjahren (1977, 1980 bis 1985) einen eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhielt oder ob er diesen Betrieb zusammen mit seiner Ehefrau in einer Ehegattengemeinschaft bewirtschaftete.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 666
BFH/NV 1994 S. 666 Nr. 9
NAAAB-34008

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