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BFH Beschluss v. - V B 92/92

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), ein Bauunternehmen, setzt auf ihren Baustellen Arbeiter ein, die an ihrem Betriebssitz keine Tätigkeiten verrichten. Soweit die Arbeitnehmer nicht täglich zur Einsatzstelle fahren, wohnen sie in von der Klägerin zur Verfügung gestellten Unterkünften oder in angemieteten Zimmern.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 349
BFH/NV 1994 S. 349 Nr. 5
NAAAB-34021

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