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BFH Beschluss v. - VIII B 87/92

1981 gründete der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) die X-GmbH, deren Anteile er zu 98 v.H. und seine von ihm geschiedene Ehefrau, die Geschäftsführerin in der GmbH war, zu 2 v.H. hielten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 364
BFH/NV 1993 S. 364 Nr. 6
AAAAB-34099

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