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BFH Urteil v. - VIII R 56/92

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist als GmbH & Co. KG im Wohnungsbau tätig. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Fa. A und B GmbH. Kommanditisten waren in den Streitjahren A und B. Die Kommanditisten waren gleichzeitig alleinige Gesellschafter einer weiteren Grundstücks-GbR.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 677
LAAAB-34120

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