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BFH Urteil v. - VIII R 61/92

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt seit 1982 in der Rechtsform einer KG den Bau und Erwerb von Frachtmotorschiffen sowie deren Bereederung. Ende 1983 übernahm sie das Motorschiff A von der ... Werft in X. Es handelte sich um das vorletzte Schiff aus einer Serie von Containerschiffsneubauten, die Einzelschiff-Gesellschaften - insgesamt weitere fünf -, jeweils mit Z als persönlich haftendem Gesellschafter der Reedereigruppe Z, bei dieser Werft hatten bauen lassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 790
BFH/NV 1994 S. 790 Nr. 11
FAAAB-34122

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