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BFH Urteil v. - VIII R 74/91

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr 1986 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin war seit 1979 an einer GmbH mit 75 v.H. (=15000 DM) am Stammkapital beteiligt. Die Beteiligung befand sich in ihrem Privatvermögen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 714
BFH/NV 1993 S. 714 Nr. 12
JAAAB-34125

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