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BFH Urteil v. - VII R 110/92

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Milcherzeuger. Er lieferte Milch an die Käuferin M. Diese berechnete ihm für den Zwölfmonatszeitraum ... eine Anlieferungs- Referenzmenge Milch (ARM) von ... kg.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 173
BFH/NV 1995 S. 173 Nr. 2
AAAAB-34154

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