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BFH Urteil v. - VI R 57/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger war im Streitjahr als Geschäftsführer der X-Behörde nichtselbständig tätig. Die X-Behörde ist Mitglied des Verbandes Y.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 730
BFH/NV 1993 S. 730 Nr. 12
VAAAB-34228

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