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BFH Urteil v. - VI R 61/91

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gymnasiallehrer. Er ist kein Sportlehrer und erteilt auch keinen Sportunterricht. Dennoch hatte er mehrfach Skifreizeiten für Schüler durchgeführt. Im Streitjahr nahm er an einem Ski-Fortbildungslehrgang für Lehrkräfte der Sekundarstufe teil, der vom zuständigen Regierungspräsidium durchgeführt wurde. Der Lehrgang wurde nicht mit einer Prüfung abgeschlossen, es wurde aber ein Zertifikat über die Befähigung zur Leitung von Schülerskikursen erteilt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 416
BFH/NV 1993 S. 416 Nr. 7
CAAAB-34230

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