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BFH Urteil v. - V R 3/93

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Bank, erwarb mit notariellem Vertrag vom 13. November 1985 von ihrer Kreditnehmerin Frau S., die seinerzeit überschuldet war, ein Hotelgrundstück. Der Kaufpreis betrug ... DM zuzüglich ... DM gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Er wurde in voller Höhe mit Darlehensforderungen der Klägerin verrechnet. Hätte S das Grundstück steuerfrei (§ 4 Nr. 9 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1980) verkauft, wäre ein Vorsteuerbetrag nach § 15a UStG 1980 in Höhe von ca. ... DM entstanden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 745
BFH/NV 1994 S. 745 Nr. 10
PAAAB-34269

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