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BFH Urteil v. - V R 4/91

Mehrere Gläubiger einer 1985 in Konkurs geratenen Firma schlossen sich zur Durchsetzung ihrer Eigentumsvorbehaltsrechte zu einem Sicherheitenpool -- der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -- zusammen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 716
BFH/NV 1995 S. 716 Nr. 8
AAAAB-34274

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