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BFH Urteil v. - XI R 54/90

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) errichteten im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft eine Eigentumswohnung. Die ihnen 1981 in Rechnung gestellte Vorsteuer betrug 22496,73 DM. Sie vermieteten die Wohnung am 1. August 1981 an eine GmbH und verzichteten gemäß § 9 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 auf die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze und gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG 1980 auf die Anwendung des Absatzes 1 dieser Vorschrift. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) erkannte das Zwischenmietverhältnis erst nach einer am 4. März 1982 vorgenommenen Vertragsänderung an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 742
BFH/NV 1994 S. 742 Nr. 10
IAAAB-34374

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