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BFH Urteil v. - X R 158/90

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erbte im Jahre 1956 das von seinem verstorbenen Vater betriebene Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft. Zu dessen Betriebsvermögen gehörte das bebaute Grundstück X-Straße; in dem Gebäude befanden sich die Geschäftsräume nebst einer Garage und zwei fremdvermietete Wohnungen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 476
BFH/NV 1994 S. 476 Nr. 7
JAAAB-34407

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