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BFH Urteil v. - X R 24/91

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Ehemann sind seit 1984 je zur Hälfte Miteigentümer eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses. Sie nahmen bis einschließlich 1986 erhöhte Absetzungen nach § 15 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) in Höhe von 6000 DM jährlich in Anspruch.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 229
BFH/NV 1994 S. 229 Nr. 4
EAAAB-34413

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