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BFH Urteil v. - X R 36/93

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr begehrte der Kläger erfolglos die Berücksichtigung des Aufwandes für eine Bandsäge in Höhe von 1757 DM bei den Herstellungskosten gemäß § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Einspruch hatte keinen Erfolg.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 394
BFH/NV 1994 S. 394 Nr. 6
JAAAB-34420

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