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BFH Urteil v. - X R 4/92

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden für die Streitjahre 1981 bis 1983 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist Inhaber eines Textileinzelhandelsunternehmens. Er ermittelt seinen Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 des Einkommensteuergesetzes - EStG -).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 717
BFH/NV 1993 S. 717 Nr. 12
DAAAB-34422

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