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BFH Beschluss v. - X R 91/91

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war selbständiger Steuerbevollmächtigter. Er hatte sich an verschiedenen Abschreibungsgesellschaften beteiligt. Die von den zuständigen Betriebsfinanzämtern zunächst festgestellten Verluste aus diesen Beteiligungen wurden in den endgültigen Feststellungsbescheiden nicht mehr anerkannt. Hierauf beruhen die rückständigen Steuern und steuerlichen Nebenleistungen, deren Erlaß der Kläger zum überwiegenden Teil ohne Erfolg begehrte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 717
BFH/NV 1994 S. 717 Nr. 10
WAAAB-34433

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